Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Unterberger Beteiligungs GmbH (nachfolgend „Unterberger Gruppe“) verpflichtet sich, ihre Webseite nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/2102 und der WCAG 2.2 (Level AA) so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Diese Erklärung gilt für alle Inhalte und Funktionen unter https://at.unterberger.cc/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
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Google-Maps-Einbettung: Die interaktive Karte lässt sich nicht vollständig per Tastatur steuern und bietet keine gesonderten ARIA-Beschreibungen für Nutzer:innen von Screenreadern.
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HTML5-Video auf der Startseite: Dem Video fehlen Untertitel, Transkript sowie eine textuelle Beschreibung. Für hörbeeinträchtigte Nutzer:innen und solche, die auf Textalternativen angewiesen sind, ist es daher nicht zugänglich.
- In manchen Bereichen der Website ist durch Überlagerungen von Text auf Bildern der Mindestkontrast möglicherweise nicht erreicht. In diesen Fällen hilft das DigiAccess Tool, die Kontraste zu erhöhen.
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Einbindung der Fahrzeugbörse (Drittanbieter-Skript)
Die auf dieser Website eingebundene Fahrzeugbörse wird als externes JavaScript-Widget (Plugin) bereitgestellt, auf dessen zugrundeliegende HTML-Templates und CSS wir keinen Einfluss haben, da sie einen eigenen, nicht veränderbaren Quellcode und eine eigene Bedienlogik mitbringen.
Identifizierte Barrieren:
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Fehlende Form Labels: Die Eingabefelder der Such- und Filterformulare enthalten möglicherweise keine oder nur unzureichende Label-Elemente, wodurch Screenreader-Nutzende die Bedeutung der Felder nicht eindeutig erfassen können.
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Niedriger Farbkontrast bei Buttons: Manche Aktions- und Navigationsschaltflächen erreichen nicht das Mindestkontrastverhältnis von 3:1 (große Texte) bzw. 4,5:1 (Standardtexte), was die Lesbarkeit für sehbeeinträchtigte Nutzer:innen beeinträchtigt.
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Fehlende oder unzureichende ARIA-Rollen: Interaktive Elemente wie Dropdowns und Kartenfilter sind nicht mit den erforderlichen role-Attributen oder Zustandsattributen versehen, sodass Hilfstechnologien ihre Funktionsweise nicht konsequent korrekt wiedergeben können.
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Fehlende oder unpräzise ALT-Texte: Manche Bildbestandteile (z. B. Fahrzeug-Thumbnails) verfügen über keine oder nur generische ALT-Attribute, wodurch Benutzer:innen mit Bildschirmausgaben keine Informationen zu den abgebildeten Fahrzeugen erhalten.
Begründung der Unvereinbarkeit (WCAG 2.2 Level AA):
Da es sich teilweise um extern bereitgestellte Module handelt, kann die Unterberger Gruppe die Barrieren nur eingeschränkt selbst beseitigen. Eine vollständige Anpassung erfordert eine Neuentwicklung oder eine barrierefreie Freigabe durch den Drittanbieter.
Die nachträgliche Erstellung eines vollständigen Transkripts und die Synchronisation von Untertiteln für das rein dekorative Unternehmensvideo würden einen unverhältnismäßig hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedeuten, ohne einen entsprechenden Mehrwert für die barrierefreie Nutzung zu schaffen.
Barrierefreie Alternativen
DigiAccess-Tool (digi·smartPlugin)
Seit dem 17. Juni 2025 im Footer eingebunden; das digi·smartPlugin setzt technische Aspekte der Barrierefreiheit automatisiert und nachhaltig um. Dazu gehören:
– Vollständige Tastaturnavigation
– Anpassungen für Screenreader
– Automatisches Setzen fehlender ARIA-Attribute
– Ergänzen leerer Bildbeschreibungen (Alt-Texte)
– Kontinuierliche Optimierungen für eine inklusivere Nutzererfahrung
Das Plugin hilft zudem, gesetzliche Anforderungen (EU-Richtlinie 2016/2102, WCAG 2.2) dauerhaft zu erfüllen.
Persönlicher Support:
Betroffene können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden, um barrierefreie Kopien von PDF-Dokumenten (z. B. als strukturierte Textdatei) oder um Anleitung für die Nutzung unserer Dienste zu erhalten.
Evaluationsmethode
Die Barrierefreiheit wurde im Selbsttest mit folgenden Verfahren / Prüftools geprüft:
– Automatisierte Tests mit Pa11y, WAVE, Silktide Inspector und axe DevTools
– Manuelle Sicht- und Tastaturtests
– Screenreader-Prüfung (NVDA auf Windows)
Rückmeldung und Kontaktangaben
Für Rückmeldungen und Hinweise zu Barrieren nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder wenden Sie sich direkt an:
Unterberger Beteiligungs GmbH
Salurner Straße 38
6330 Kufstein
Telefon: +43 5372 64600-0
Telefax: +43 5372 64500-960
E-Mail-Adresse: office@unterberger-gruppe.cc
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Das Verfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 17.06.2025 überprüft.